Häufig gestellte Fragen
4. Download Artikel
4.1 Wo finde ich nach dem Einkauf meinen Download?
4.2 Welche Bezahlverfahren werden für digitale Produkte angeboten?
4.3 Warum werden nicht alle Bezahlverfahren unterstützt?
4.4 Darf ich heruntergeladene Dateien weitergeben?
4.5 Nach dem Download habe ich eine ZIP-Datei, was mache ich damit?
5. Unsere offiziellen YouTube Kanäle
5.1 Darf ich Videos aus den offiziellen Kanälen weiterverwenden?
5.2 Was sind YouTube Kanalmitgliedschaften?
6. Unsere Musik nutzen
6.1 Ich dachte, YouTube und die GEMA haben eine Absprache, dass ich jedes Lied einfach in meinen Videos nutzen darf. Stimmt das etwa nicht?
6.2 Was muss ich beachten, wenn ich copyrightgeschütze Musik in meinem Video verwenden möchte?
6.3 Ich habe ein Konzert (oder einzelne Lieder aus einem Konzert) aufgezeichnet und möchte diese hochladen. Darf ich das?
6.4 Muss ich einen Copyright-Vermerk in meinem Video anbringen?
1. Einkaufen
1.1 Wieso funktioniert ein Rabattcode nicht?
Unsere Rabattcodes sind so angelegt, dass sie in der Regel 1x pro Account angewendet werden können. Wenn Sie sicher sind, dass Sie den Rabattcode noch nie verwendet haben, dann kann es sein, dass der Rabattcode abgelaufen ist. Sie müssen nicht traurig sein, wir verschicken regelmäßig neue Rabattcodes in unserem Newsletter, den Sie kostenlos abonnieren können.
1.2 Welche Bezahlverfahren werden in unserem Onlineshop angeboten?
Die unterstützen Bezahlverfahren zum Einkauf in unserem Shop sind:
Rechnung, Bankeinzug, Paypal, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay.
Zu Ihrer Sicherheit speichern wir keine Onlinebezahlverfahren in unserem Shop.
Bitte beachten Sie, dass wir für den Einkauf von digitalen Produkten nicht alle Bezahlverfahren anbieten können. Mehr Informationen dazu im Punkt 4.2.
2. Versand
2.1 In welche Länder verschicken wir?
Mit unserem Partner Deutsche Post / DHL verschicken wir Pakete weltweit.
2.3 Wie berechnen sich die Versandkosten?
| Deutschland | EU & Schweiz | Restliche Länder | |
|---|---|---|---|
| 1 - 4 Artikel | 3,20 Euro | 4,- Euro | 4,- Euro |
| 5 - 14 Artikel | 5,95 Euro | 10,- Euro | 18,- Euro |
| Ab 15 Artikel | 7,95 Euro | 30,- Euro | 40,- Euro |
3. Retoure
3.1 Welches Widerrufsrecht haben Sie als Käufer:in?
Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ABAKUS Musik
Haversbach 1, 35753 Greifenstein, Deutschland
Tel: +49 (0) 6478 277 40 / Fax: +49 (0) 6478 277 419
Email: info@ABAKUSmusik.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.2 Welches Folgen hat der Widerruf?
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die zurückgesendete Ware bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an
ABAKUS Musik
Haversbach 1
35753 Greifenstein
Deutschland
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3.3 Welche Artikel sind vom Widerruf ausgeschlossen?
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind digitale Produkte von Printerzeugnissen, Ton- und Videoaufnahmen oder Printprodukte, Ton- und Videoträger in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, des weiteren versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung von Ihnen entfernt wurde.
4. Downloads (PDF, MP3) aus unserem Onlineshop
4.1 Wo finde ich nach dem Einkauf meinen Download?
Direkt nach der Bestellung bekommen Sie automatisch eine Email mit einem Downloadlink. Abhängig von Ihrem Email Anbieter kann diese Email vielleicht auch in Ihrem Spamordner gelandet sein.
Alternativ finden Sie alle Ihre Downloadartikel in einer Übersichtsseite in Ihrem Benutzerkonto. Loggen Sie sich dazu bitte über den Button in der oberen rechten Ecke ein oder folgen Sie diesem Link.
4.2 Welche Bezahlverfahren werden für digitale Produkte angeboten?
Die unterstützen Bezahlverfahren zum Einkauf von digitalen Produkten in unserem Shop sind:
Paypal, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay.
Zu Ihrer Sicherheit speichern wir keine Onlinebezahlverfahren in unserem Shop.
4.3 Warum werden nicht alle Bezahlverfahren unterstützt?
Beim Kauf von digitalen Produkten können wir nur Bezahlverfahren anbieten, bei denen unser Shopsystem automatisch die augenblickliche Bezahlung überprüfen kann.
4.4 Darf ich heruntergeladene Dateien weitergeben?
Nein, wir bitten darum, keine heruntergeladenen Dateien weiterzugeben. Es sei denn:
Wenn Sie eine Datei weitergeben möchten, dann erhöhen Sie bitte fairerweise für jede Person, mit der Sie den Download teilen, an die Sie ihn weiterleiten oder für die Sie ihn ausdrucken, die Anzahl um 1 im Warenkorb.
4.5 Nach dem Download habe ich eine ZIP-Datei, was mache ich damit?
Eine ZIP-Datei ist wie ein Korb für mehrere Dateien. Wir verwenden ZIP-Dateien dort, wo mehrere Dateien gleichzeitig heruntergeladen werden sollen. Um dann an die eigentlichen Dateien zu gelangen, müssen Sie nach dem Download die eigentlichen Dateien aus dem Korb - in diesem Fall der ZIP-Datei - herausnehmen.
Auf Ihrem Computer klicken Sie dazu bitte 2x mit der linken Maustaste auf die ZIP-Datei, dann sollten Sie die MP3- oder PDF-Dateien innerhalb der ZIP-Datei sehen. Markieren Sie nun bitte alle Dateien und kopieren Sie diese an eine andere Stelle auf Ihrem Computer. Alternativ können Sie auch versuchen, mit der rechten Maustaste auf die ZIP-Datei zu klicken. Je nach System wird Ihnen dann möglicherweise 'Entpacken' vorgeschlagen.
Auf Smartphones und Tablets können Sie ZIP Dateien auch meistens direkt in der Datei / Files App Ihres Geräts entpacken.
5. Unsere offiziellen YouTube Kanäle
5.1 Darf ich Videos aus den offiziellen Kanälen weiterverwenden?
Ja, sehr gerne! Wir freuen uns über jede Verbreitung unserer Inhalte und die unserer Künstlerinnen und Künstler.
- Teilen und Weiterleiten: Sie dürfen Links zu unseren Videos aus unseren offiziellen YouTube-Kanälen und den offiziellen Künstlerkanälen versenden und teilen. Nutzen Sie hierfür bitte die Teilen-Funktion (Share-Funktion), die YouTube direkt anbietet oder die Webadresse direkt zu dem YouTube Video.
- Einbetten: Wenn Sie eine eigene Webseite betreiben, dürfen Sie die Videos von unseren offiziellen Kanälen dort gerne einbetten (Embedding).
Wichtig: Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen von YouTube und uns.
- Nicht erlaubt ist das Herunterladen der Videos oder der Audiospur der Videos.
- Ebenfalls nicht gestattet ist das Herunterladen und anschließende Neu-Hochladen unserer Videos auf Ihrem eigenen Kanal oder einer anderen Plattform. Bitte nutzen Sie stattdessen immer die offizielle Teilen- und Einbettungsfunktion.
5.2 Was sind YouTube Kanalmitgliedschaften?
YouTube-Kanalmitgliedschaften sind ein Förderprogramm für unsere Videoarbeit und erlauben es Ihnen, unseren Kanal direkt zu unterstützen.
Wir möchten weiterhin so viele Videos für alle zugänglich halten. Die Mitgliedschaften helfen uns jedoch dabei, die Zeit und das Equipment zu finanzieren, die wir für die Produktion inspirierender Videos in hoher Qualität benötigen.
Was bekommen Sie als Kanalmitglied?
- Direkte Unterstützung: Sie ermöglichen die Fortführung und Weiterentwicklung unserer Videoarbeit, wie z.B. die Planung unseres ersten Musik-Livestreams.
- Anerkennung: Im Kommentarbereich und im Livechat erscheint neben Ihrem Namen ein spezielles, farbiges Logo. Dieses Logo verändert sich mit der Dauer Ihrer Mitgliedschaft.
- Exklusive Inhalte: Als Dankeschön erhalten Sie Zugriff auf exklusive Inhalte. Aktuell ist dies der Zugriff auf unser Archiv an Onlinekonzerten. Wir arbeiten bereits an weiteren Ideen, um uns für Ihre Unterstützung zu bedanken.
Wo kann ich mehr erfahren?
Sie können sich die vier verschiedenen Mitgliedsstufen und die entsprechenden Vorteile am besten direkt auf unserem YouTube-Kanal ansehen.
6. Unsere Musik nutzen
6.1 Ich dachte, YouTube und die GEMA haben eine Absprache, dass ich jedes Lied einfach in meinen Videos nutzen darf. Stimmt das etwa nicht?
Das ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Die Vereinbarung zwischen YouTube und der GEMA (die seit 2016 besteht) ist zwar eine große Erleichterung, deckt aber nicht alle notwendigen Rechte ab.
Was die GEMA-Vereinbarung abdeckt (Öffentliches Wiedergaberecht):
- Durch den Lizenzvertrag mit YouTube hat die Plattform die Nutzungsrechte für das öffentliche Abspielen GEMA-pflichtiger Musik auf ihren Servern erworben.
- Das bedeutet: YouTube-Nutzer dürfen GEMA-pflichtige Musik hochladen, da YouTube die Lizenzkosten dafür bezahlt. Die roten Sperrtafeln von früher wurden dadurch weitestgehend abgeschafft.
- Wichtig: Diese Regelung gilt nur für das Repertoire der GEMA (die Urheberrechte an Komposition und Text).
Was Sie trotzdem beachten müssen (Filmherstellungsrecht):
Die GEMA-Vereinbarung deckt nicht das sogenannte Filmherstellungsrecht (oder Synchronisationsrecht) ab. Dieses Recht ist für Sie entscheidend.
- Filmherstellungsrecht: Dies ist die Erlaubnis, eine Musikkomposition dauerhaft mit einem Bewegtbild (Ihrem Video) zu verbinden.
- Dieses Recht wird in der Regel nicht von der GEMA verwaltet, sondern liegt direkt bei den Musikverlagen (wie uns) und den Urheberinnen und Urhebern.
Kurz gesagt: YouTube bezahlt die Lizenz, dass GEMA-Musik auf der Plattform abgespielt werden darf. Sie als Uploader benötigen aber zusätzlich die Erlaubnis der Rechteinhaber (wie uns), dass Sie das Lied überhaupt erst in Ihrem Video verwenden und mit dem Bild synchronisieren dürfen.
6.2 Was muss ich beachten, wenn ich copyrightgeschützte Musik in meinem Video verwenden möchte?
Das Urheberrecht ist ein komplexes Feld. Unsere dringende Empfehlung ist, dass Sie immer vorab Kontakt mit dem Rechteinhaber aufnehmen, um die sogenannten Filmherstellungsrechte (Synchronisationsrechte) zu klären.
Generell gilt bei der Nutzung unserer Musik:
1. Wann ist eine Lizenz erforderlich?
- Eine Lizenz ist immer dann erforderlich, wenn ein Lied aus unserem Verlag mit einem Video oder Bild verbunden und veröffentlicht wird (z. B. auf YouTube, Social Media, einer Website oder in einem Stream, der gespeichert wird). (Weitere Information bei der GEMA)
2. Unterscheidung der Nutzungsabsicht
Wir unterscheiden grundsätzlich:
- Kostenfreie Nutzung: Wenn eines unserer Lieder als Teil eines längeren, nicht-kommerziellen Gottesdienst-Streams gesendet wird, erlauben wir die Nutzung in der Regel kostenfrei.
- Lizenzpflichtige Nutzung: Wenn ein Lied von Ihnen einzeln, gezielt veröffentlicht, als eigenständiger Inhalt eingesetzt oder in einem kommerziellen Umfeld (z. B. zur Bewerbung von Produkten, Dienstleistungen oder kostenpflichtigen Veranstaltungen) genutzt werden soll, müssen wir die Nutzung genauer prüfen und eine Lizenzvereinbarung treffen.
3. Wie kann ich die Originalaufnahme auf YouTube nutzen?
Wenn Sie unsere Originalaufnahme (z. B. vom Album) auf YouTube verwenden:
- Dies ist für den Nutzer in der Regel kostenfrei.
- Unsere Partner sorgen dafür, dass YouTubes Content-ID-System das Lied automatisch erkennt.
Wichtig: Sie dürfen keinen Einspruch gegen diesen Copyright-Claim erheben und die Originaldatei nicht verändern.
4. Was gilt bei einer Coverversion?
- Wenn Sie eine eigene Version (Coverversion) eines unserer Lieder aufnehmen und dafür ein Video erstellen, ist dies der klassische Fall für eine Synchronisationslizenz. Dies gilt auch, wenn Sie eine unserer Playback-Versionen nutzen. (Weitere Information bei der GEMA)
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine Lizenz anfragen möchten. Wir finden in den meisten Fällen eine faire und flexible Lösung.
6.3 Ich habe ein Konzert (oder einzelne Lieder aus einem Konzert) aufgezeichnet und möchte diese hochladen. Darf ich das?
Die Veröffentlichung von Konzertmitschnitten unterliegt ebenfalls den Regelungen des Urheberrechts und den sogenannten Filmherstellungsrechten.
Grundsätzlich gilt: Bitte sprechen Sie die geplante Veröffentlichung immer vorab mit uns ab.
Wichtige Punkte für Konzertmitschnitte:
- Lizenzpflicht: Wenn Sie Teile des Konzerts (einzelne Lieder oder längere Zusammenschnitte) auf Plattformen wie YouTube, Facebook oder Ihrer Webseite veröffentlichen möchten, ist dies lizenzpflichtig. Wir verwenden hierfür ein standardisiertes Lizenzmodell, das von der Anzahl der veröffentlichten Lieder abhängt.
- Ausnahmen für Teaser: Kürzere Ausschnitte (z.B. ein "Teaser" oder ein Anhörbeispiel von unter 30 Sekunden) sind in der Regel kostenfrei gestattet. Wir sehen dies als gemeinsame werbliche Maßnahme im Interesse des Künstlers und der Veranstaltung.
- Copyright-Vermerk: Bei einer genehmigten Veröffentlichung ist immer ein von uns vorgegebener Copyright-Vermerk in der Videobeschreibung anzubringen.
Unser Tipp: Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sobald Sie die Aufzeichnung planen. Wir prüfen den Umfang der Veröffentlichung und erstellen Ihnen gerne ein passendes Lizenzmodell.
6.4 Muss ich einen Copyright-Vermerk in meinem Video anbringen?
Ja, unbedingt. Ein korrekter Copyright-Vermerk (Urheberrechtsangabe) ist ein verbindlicher Vertragsbestandteil jeder Lizenzierung und dient der transparenten Nennung der Rechteinhaber.
Wo und wie platziere ich den Vermerk?
- Der Vermerk muss immer an leicht zugänglicher Stelle platziert werden. Wir erwarten die Nennung an folgenden Stellen:
- In der Videobeschreibung (z. B. auf YouTube, Facebook, Instagram).
- Im Abspann des Videos, falls technisch möglich.
In jeder anderen relevanten Dokumentation (z. B. auf Ihrer Website oder einem CD-Booklet, falls die Musik dort verwendet wird).
Formatvorlage für den Copyright-Vermerk
Bitte halten Sie sich strikt an die folgende Vorlage, um alle notwendigen Informationen zu nennen:
‘[Titel des Liedes]’
Ursprünglich aus dem Album: [Link zum Originalalbum/Produkt]
Text: [Name des Texters / der Texterin]
Komposition: [Name des Komponisten / der Komponistin]
© ABAKUS Musik · https://ABAKUSmusik.de
Beispiel:
‘Von guten Mächten wunderbar geborgen’
Ursprünglich aus dem Album: https://ABK.US/011
Text: Dietrich Bonhoeffer
Komposition: Siegfried Fietz
© ABAKUS Musik · https://ABAKUSmusik.de
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